Wir freuen uns, dass Sie Ihre persönliche Hilfe gefunden haben.

Jeder braucht mal Hilfe. In besonderen Situationen ebenso wie im alltäglichen Leben. Krankheit, eine dauerhafte Beeinträchtigung/eine Behinderung, durch einen Unfall, schwierige Lebenslagen, wie z.B. Überschuldung oder fehlende soziale Kontakte, können das Leben außer Kontrolle geraten lassen oder schwierig gestalten. Da kann eine neutrale Unterstützung helfen, das Leben wieder zu ordnen oder auch neu zu ordnen.

Dieselbe Situation ist nicht für jeden gleich zu handhaben. Genau das ist die Stärke mit der wir Ihnen helfen, Ihre Lösungen zu realisieren.

Diese Unterstützung bieten wir Ihnen in Form von rechtlicher Betreuung oder als Unterstützung im Haushalt.

Es geht um Sie und wie Sie leben möchten. „Dein Weg zu deinem Ziel“ – ist unser Grundmotto. Sie und Ihre rechtliche Betreuerin oder Unterstützer/in im Haushalt, Sie beide arbeiten zusammen und finden heraus wobei Sie ganz persönlich für Ihr Leben Betreuung oder Unterstützung brauchen.

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

Rechtliche Betreuung
Zuständigkeit

Eine rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht, genauer dem Betreuungsgericht eingerichtet und kann von jedem Volljährigen beantragt werden. Die rechtliche Betreuung ist im Gesetz verankert und wird im BGB mit den §§1896 ff geregelt.

Bei mittellosen Personen wird diese Unterstützung aus der Landeskasse bezahlt. Bei vermögenden Personen, müssen diese eine monatliche Pauschale selbst tragen.

Die Rechtliche Betreuung wird von Frau Michaela Stallkamp ausgeübt.

Für Wen?

Sie ist dann notwendig, wenn der Betroffene sich nicht selber um seine Angelegenheiten kümmern kann. Dafür gibt es viele unterschiedliche Gründe.

Oft sind Personen mit einer geistigen, seelischen, körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung betroffen. Kinder, Erwachsene und Senioren sind gleichermaßen darauf angewiesen.

Was?

Die rechtliche Betreuung nimmt die Interessen des Betreuten mit ihm zusammen wahr und kümmert sich um seine Angelegenheiten. Idealerweise führt sie dazu, dass der Betreute eines Tages wieder seine Interessen selber wahrnehmen kann. Nicht immer ist das möglich. Die Bereiche Gesundheit, Rechts- und Behördenangelegenheiten, sowie Finanzen gehören z.B. dazu.

Diese Dienstleistung bieten wir leider nicht mehr an ...
(Budget)-Assistenz
Zuständigkeit

Die Teilhabe an der Gesellschaft für jeden ist gesetzlich garantiert. Die (Budget-)Assistenz dient dazu dies umzusetzen. Dafür kann man das persönliche Budget beantragen.

Das persönliche Budget ist eine Geldleistung der Eingliederungshilfe, mit der Sie sich Unterstützung einkaufen können, bei der Person Ihrer Wahl. Es dient zur Teilhabe an der Gesellschaft.

Diese Dienstleistung können Sie auch als Selbstzahler bei uns einkaufen.

Für Wen?

Wenn Sie eine Behinderung haben oder durch eine Behinderung bedroht sind und Unterstützung brauchen, können Sie diese Geldleistung beantragen. Es ist nicht altersabhängig.

Was?

Mit diesem Geldbetrag können Sie Ihre Unterstützung zur Umsetzung der Teilhabe an der Gesellschaft selbst einkaufen und auch selber bezahlen. Das bedeutet mehr Verantwortung, aber auch mehr Freiheit, selbst in Ihrem Leben zu bestimmen.

Mit Hilfe des persönlichen Budgets bestimmen Sie selber, welche Hilfen Sie nutzen wollen, wer Ihnen helfen soll und wann. Damit können Sie Ihr Leben selber gestalten! Das kann im Alltag, in der Wohnumgebung oder der Freizeit sein.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Dafür kommen wir zu einer kostenlosen Beratungsstunde zu Ihnen.

Das persönliche Budget

Das persönliche Budget ist eine Geldleistung mit der Sie sich Unterstützung einkaufen können, bei der Person Ihrer Wahl.

Wenn Sie eine Behinderung/Beeinträchtigung haben und Unterstützung brauchen, können Sie diese Geldleistung beantragen.

Mit diesem Geldbetrag können Sie Ihre Unterstützung selbst einkaufen und auch selber bezahlen.

Das bedeutet mehr Verantwortung, aber auch mehr Freiheit, selbst in Ihrem Leben zu bestimmen.

Mit Hilfe des persönlichen Budgets bestimmen Sie selber, welche Hilfen Sie nutzen wollen, wer Ihnen helfen soll und wann. Damit können Sie Ihr Leben selber gestalten!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Dafür kommen wir zu einer kostenlosen Beratungsstunde zu Ihnen.

Unterstützung im Haushalt / Haushaltsservice
Zuständigkeit

Die Pflegekassen bieten einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ an. Mit diesem können Sie sich Unterstützungsangebote im Alltag einkaufen. Sie benötigen mindestens den Pflegegrad 1.

Diese Dienstleistung können Sie auch als Selbstzahler bei uns einkaufen.

Wir sind anerkannter Träger nach §45 a SGB XI und können mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Für Wen?

Selbstzahler und Personen mit einem Pflegegrad die Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben.

Was?

Einzelunterstützung in der häuslichen Umgebung. Angeboten werden Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Botengänge). z.B.:

  • Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege und Bügeln
  • Besorgungen und Erledigungen (Botengänge)
  • Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Unterstützung bei der Einkaufsplanung
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags im Haushalt
  • Unterstützung bei der alltägliche Korrespondenz mit öffentlichen Stellen
  • Plötzlich auftretende organisatorische Anforderungen, z.B. Umzug
  • Nicht regelmäßig anfallende Haushaltsarbeiten, Grundreinigung, Maschinenpflege
Karriere
Wir suchen mehrere Mitarbeiter (m,w,d) als Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung.

Sie helfen dabei das Zuhause unserer Kunden sauber und in Ordnung zu halten. Helfen einzukaufen, erledigen Botengänge und begleiten manchmal zum Arzt oder schmieren auch mal ein Brot. Sie sind Ansprechpartner im Alltag für Senioren, oder Menschen die Hilfe bedürfen.

Ideal für Wiedereinsteiger, Mütter und Väter, für Wenig- oder Vielarbeiter. 450€, Teilzeit mit 15, 20, 25 oder mehr Stunden ist alles möglich.

Wir bieten nach der Probezeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein familiäres Team, Kilometerpauschale 0,30€/km plus einem monatlichen Tankgutschein, angemessene Bezahlung, eine betriebliche Altersvorsorge und bilden Sie weiter. Die Arbeitszeiten liegen montags bis freitags und können in der Zeit von 8-18 Uhr erfolgen. Wochenende und Feiertage sind frei.

Sie brauchen einen Führerschein und einen PKW oder motorisierten Untersatz. Unsere Kunden wohnen in der Stadt oder Landkreis Osnabrück. Ein erweitertes Führungszeugnis muss bei Stellenantritt vorgelegt werden. Hilfreich sind Erfahrungen im Reinigen und führen eines Haushaltes. Der Umgang und das Gespräch mit Menschen.

Bewerben Sie sich bitte telefonisch, per Email oder postalisch. Übersenden Sie bitte einen Lebenslauf und Ihre Zeugnisse. Wir freuen uns auf Sie.

Michaela Stallkamp
Michaela Stallkamp - Inhaberin und Leitung

Ich wurde 1975 in Osnabrück geboren. Im Anschluss an mein Abitur 1994 folgte ein Studium der Erziehungswissenschaften, Psychologie und Soziologie in Osnabrück und Münster. Hierbei habe ich mich auf pädagogische Zielarbeit für Menschen in besonderen Lebenssituationen spezialisiert.

Seit 1998 bin ich nun in der Sozial- und Bildungsarbeit tätig. Dabei konnte ich mich mit den Formen und Ausprägungen von Kommunikation, sozialen Kompetenzen, den unterschiedlichsten sozialen, körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, die Menschen widerfahren können, auseinandersetzen.

In meiner Freizeit bin ich ehrenamtlich im Sport tätig.

Unser Dienst wird durch ein Team von MitarbeiterInnen getragen.

Michaela Stallkamp
B.A. Soziologie/Erziehungswissenschaft
rechtliche Betreuerin gem. § 1896 BGB

Natruperstr. 130H, 49090 Osnabrück

Telefon: +49 541 977 447 37

Mobil: +49 1578 744 20 59

Telefax: +49 541 911 610 94

Mitglied im:

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Anbieterkennzeichnung gemäß §5 TMG:

Betreuungsbüro Michaela Stallkamp

Natruperstr. 130H, 49090 Osnabrück

telefon: 0541 977 447 37

e-mail: info@persoenliche-hilfe.de

Steuer-ID: 51 179 043 265.

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